Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 01.01.2024:
Vertrag
Eine feste Buchung kommt erst durch die beidseitige Willenserklärung zustande (Siehe HGB).
Die Abgabe der Willenserklärung auf Seiten von MS Partyboot Deutschland GmbH setzt voraus, dass die gewünschte Zeit frei ist und erfolgt durch den Versand der Reservierungsbestätigung mit der Bereitstellung der Zahlungsbedingungen.
Die Willenserklärung auf Kundenseite setzt voraus, dass der Kunde unmissverständlich kommuniziert, welche Leistungen, Zeit, Dauer, Datum, Boot gebucht wird und seine Kontaktdaten mitteilt.
Hinweis: Ein bestimmtes Boot und eine Startzeit im Hinblick auf Verfügbarkeit anzufragen ist noch keine feste Buchung!
Absage eines JGA
Die kostenpflichtige Buchung mit der Begründung abzusagen, dass sich die Anzahl der Teilnehmer verringert hat und jetzt plötzlich der anteilige Pro-Kopf Betrag für jeden einzelnen gestiegen ist und das Budget nicht mehr ausreicht fällt unter das allgemeine und persönliche Lebensrisiko. Hier empfehle ich die Planungshilfe für JGA zu lesen, damit dieses Szenario erst gar nicht vorkommt (z.B. durch frühzeitiges Einsammeln von Geld der angemeldeten Teilnehmer, nachschießen des Budget, suchen eines Sponsors wie die Eltern oder Chef der Braut, etc.).
Bei JGA Absagen gelten die Stornobedingen für private Events.
Stornierung von privaten Events
- Privatpersonen die umbuchen oder einen Gutschein akzeptieren haben keine Stornokosten zu tragen
- Privatpersonen die 1 – 3 Monate vorher stornieren, haben 100,- EUR Stornokosten zu tragen, wenn kein Gutschein akzeptiert wird oder wenn auf Wunsch des Kunden hin, kein neuer Termin gewünscht ist
- Privatpersonen die 1 Tag – 30 Tage vor dem Event stornieren, haben Stornokosten in Höhe von 90% des Auftragswert zu tragen, wenn kein Gutschein akzeptiert wird oder wenn auf Wunsch des Kunden hin, kein neuer Termin gewünscht ist
- No Show´s die nicht absagen, nicht erscheinen und vergessen haben zu stornieren, zahlen 90% des Auftragswerts.
- Eine Stornierung oder Umbuchung kann nur per e-Mail erfolgen. Bitte antworte hierzu einfach auf Deine Reservierungsbestätigung.
- Für Dienstleister wie Stripper/ in, Musiker, Cocktailshow, Weinprobe, DJ, etc. die als Service über www.partyboot.de gebucht werden können, gelten die Stornobestimmungen der jeweiligen Anbieter. Hier ist vorab eine 100%ige Anzahlung zu Leisten. Der Betrag dieser Dienstleister kann nicht erstattet werden, da die AGB der jeweiligen Anbieter Anwendung finden (Vorkasse + keine Erstattung). MS Partyboot Deutschland GmbH hat keinen Einfluss auf die AGB der Anbieter, ist jedoch bemüht im Einzelfall eine kundenfreundliche Lösung auszuhandeln. Die kulante Stornoregelung von MS Partyboot Deutschland GmbH für die Bootstouren sind hiervon nicht betroffen.
Stornierung von Firmenevents
Für Firmenevents gilt die individuelle Vertragsbedingung für das Event, da hier oft Künstler, Catering, Locations dazu gebucht werden, die eine Anzahlung erfordern.
Bei Absagen durch den Firmenevent-Kunden ist der Veranstalter MS Partyboot Deutschland um eine kulante Lösung ohne Umbuchungskosten bemüht.
Wird eine Terminverschiebung oder ein Gutschein vom Kunden abgelehnt oder kann das Firmenevent aus sonstigen Gründen nicht nachgeholt werden, so betragen die Stornokosten 90% des Auftragswerts.
Versicherungsschutz
Das Partyboot und das Jet Boot sind durch eine Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung für eine Versicherungssumme je Schadensereignis bis zu 10 Mio. EUR versichert. Die Selbstbeteiligung beträgt 2.500 EUR. Es besteht zusätzlich ein Versicherungsschutz bei körperlichen Unfällen in Höhe von 2 Mio. EUR, während dem Betrieb eines Bootes, die die berechtigten Insassen erleiden. Die Gültigkeit des Versicherungsschein und die AGB der Versicherungsgesellschaft können vorab oder auf dem Boot eingesehen werden.
Alkohol an Bord
– Alkohol ist an Bord erlaubt, Getränke und Becher aus Kunststoff sind mitzubringen. Das mitbringen von Speisen ist nach vorheriger Absprache klären. Passagiere die über 1,0 Promille haben oder sich sonst wie auffällig verhalten werden von der Fahrt ausgeschlossen
– Alkohol ist auf dem Partyboot/ JETBOOT ausdrücklich erlaubt. Auf allen Booten besteht eine maximale Promille Grenze von 1,0 an Bord. Falls ein Gast starke Ausfallerscheinungen hat, muss die Gruppe entscheiden, ob sie die Tour stornieren bzw. abbrechen will, oder ob die betroffene Person am Treffpunkt wartet, bis das Boot wieder anlegt. Es gelten die Stornobedingen der AGB. Der Schaden ist nach dem Verursacherprinzip zu tragen (vom Mieter des Boot).
Vor Fahrtantritt kann bei verhaltensauffälligen Gruppen (eher Ausnahmefälle) eine Kaution erhoben werden, um die Gruppe zu Disziplinieren. IdR. wird die bei einer verhaltensauffälligen Gruppe aus Sicherheitsgründen abgesagt.
Die Fahrt kann jederzeit abgebrochen werden wenn sich einzelne Passagiere oder eine komplette Gruppe nicht an die Sicherheitsanweisungen der Crew halten, leichtsinnig werden, sich und andere Passagiere in Gefahr bringen. Eine Rückerstattung gibt es in diesem Fall nicht.
Beschädigungen
Kosten für Reinigung entstehen wenn übermäßige Verschmutzung und Abnutzung durch betreten der Sitzpolster mit Schuhen, auslaufender Lipgloss- und Nagellack, Verschmutzung wie Glasbruch, Erdbeerlimer, Jägermeister, Cola, Kaugumi auf dem Boden, Rotwein,- und Obstflecken, Verkratzen durch unsachgemäße Kleidung (Metallapllikationen auf Kleidung), Abfärben von Dekoartikeln oder sonstigen unzweckmäßigen Gebrauchs vorliegen.
Bei Beschädigungen oder wenn unsachgemäß hoher Verschleiß vorliegt muss der Gast oder seine Haftpflichtversicherung für Austausch, Reinigung oder Reparatur des betroffenen Bauteils sorgen. Sollte das Boot durch den Schaden vom Gast nicht mehr betriebsbereit sein, haftet der Verursacher für den Folgeschaden durch ausgefallene Fahrten sowie für Schadensersatz an Gruppen deren Fahrt dann ausfallen muss.
Das Partyboot verfügt über eine eigene Toilette, die Toilette sind nach Beendigung der Bootstour von dem Chartergast sauber zu übergeben, ansonsten fällt eine Reinigungsgebühr in Höhe von 50 EUR an und die Fahrtzeit verkürzt sich um die Reinigungsarbeiten.
Sachbeschädigungen und deren Folgeschäden (wie Ausfallzeiten, Werftaufenthalt) durch Insassen, Gäste, Teilnehmer die am Partyboot oder am Jet Boot während der Bootstour entstehen, liegen in der Verantwortung des Vertragspartners (Chartergast) und werden vom Verursacher bzw. Vertragspartner (derjenige der die Reservierung vornimmt) oder seiner Haftplichtversichung bezahlt. Hierzu zählen z.B. Verschmutzungen durch Nagellack und Lippgloss, Risse im Polster durch Nieten im Gürtel und Kleidung, gebrochene Windschutzscheibe weil diese für Klimmzüge missbraucht wurde, defektes WC weil OB oder Damenbinden unsachgemäß entsorgt wurden, Entfernung von Glassplittern aus dem Bodenbelag welches durch zerbrochenes Flaschenglas entstanden ist, Verlust von Zubehör wie Flaschenöffner, Fender, Leinen, die dem Gast mit dem Partyboot ausgehändigt wurden. Sachbeschädigungen und Folgeschäden am Bootskörper können auch durch Fehlnavigation entstehen wie z.B. zu nahes heranfahren ans Ufer und Brückenpfeiler, an fremde Boote oder Grundberührung in den Speerflächen.
Der Vermieter behält sich vor, den Verursacher bzw. Chartergast bei der Wasserschutzpolizei wegen Sachbeschädigung anzuzeigen, damit der Vorgang amtlich protokolliert wird – wenn die Verursacher uneinsichtig sind (meist ist dann Alkohol im Spiel).
Wetter
Sollte keine Ausfahrt möglich sein aufgrund von Blitzschlag, Hochwasser, Sturm im Fahrgebiet Frankfurt a.M., wird die Tour von MS Partyboot Deutschland aus Sicherheitsgründen abgesagt. Es gilt ausschließlich das tatsächliche Wetter und keine Wetter App oder sonstige Wetterprognosen. Fahrpreis und Stornogebühren entstehen Dir als Mieter des Partyboot keine, wenn aus Sicherheitsgründen abgesagt wurde.
Hat der Kunde seine Tour bereits angetreten und kommt in einen Regenguss, ist eine wetterbedingte Rückerstattung des Fahrpreis nicht möglich.
Eine Absage von Seiten des Kunden aufgrund von Prognosen einer WetterApp oder vorhersage eines Wetterdienst, ist nur unter den Stornobedingungen möglich.
Bei leichtem Nießelregen können alle angebotenen Touren ausgeführt werden, da dies im zumutbaren Bereich liegt. Bei Nießelregen oder Dauerregen wird das Cabrioverdeck geschlossen. Jedem Gast ist es zuzumuten während einer Bootstour eine Jacke anzuziehen, sollte es während der Bootstour kühl sein.
Eine zeitliche Verschiebung der Startzeit, durch den Veranstalter, ist an Regentagen möglich, da es vorkommen kann, das ein Boot zwischen einem Regenband pausiert und dann trocken poliert wird. Die Wartezeit bis das Regenband durchgezogen ist dauert in Frankfurt im Sommer, im Durchschnitt 18 Minuten. Eine kurze Wartezeit aufgrund von Regen ist dem Kunden zumutbar. Es ist dem Kunden zuzumuten eine Pufferzeit einzuplanen und das Handy eingeschaltet zu lassen, damit der Kunde frühzeitig über Änderungen informiert werden kann.
Eine wetterbedingte Rückerstattung oder Rabatt auf den Fahrpreis weil die Sonne nicht scheint ist nicht möglich.
Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich vor jederzeit und kurzfristig die fest gebuchten Touren abzusagen aus Gründen wie: Quarantäne, Krankheit, Schlechtwetter, Frost, Sturm, Niedrigwasser, Hochwasser, Regenwahrscheinlichkeit ab 80%, Sperrung des Mains (z.B. Demonstrationen auf Brücken, einer Regatta, Feste, Havarie), Defekt am Fahrzeug, Streik (z.B. Schleusenwärter), aus organisatorischen Gründen (z.B. Überbuchung, Doppelbelegung). Kosten entstehen dem Mieter in diesem Fall keine.
Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor verhaltensauffällige Gruppen oder Einzelpersonen von der Fahrt auszuschließen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die gesamte Gruppe oder Einzelpersonen vom Wesen oder vom Geisteszustand her ungeeignet sind, sich auf einem Motorboot aufzuhalten. Die Einschätzung wird von der Crew von MS Partyboot Deutschland GmbH vorgenommen.
Der Veranstalter MS Partyboot Deutschland GmbH ist bemüht im Falle einer Absage eine Alternative anzubieten die minderwertiger, höherwertiger, gleichwertig sein kann und den Zweck erfüllt. Der Kunde hat eine Mitwirkungspflicht bei der Auswahl von Alternativen. Preisunterunterschiede werden nach einvernehmlicher Klärung verrechnet.
Firmenevents
– Bei Firmenevents gelten die AGB der jeweiligen Eventlocation. Zur Eventlocation gehören Beachclub, Eventschiff und alle Etablissements die in Zusammenhang mit dem Event stehen und über MS Partyboot Deutschland GmbH gebucht wurden.
– Ablehnung von Erstattungen:
Der Veranstalter MS Partyboot Deutschland GmbH kann die Erstattung ablehnen, wenn der Antrag hierfür später als 6 Monate vor dem Termin gestellt wird oder wenn höhere Gewalt vorliegt. Hierzu zählen Wetter, Streiks, Hochwasser, Sperrungen und Fahrverbote aus dem Main, Pandemien, Ausgangssperren, Versammlungsverbote, Betriebsverbote, Bürgerkriege, Aufstände oder vergleichbare Ereignisse die von MS Partyboot Deutschland GmbH nicht verursacht wurden.
MS Partyboot Deutschland ist bemüht Rücksprache mit den Beteiligten, Lieferanten und Partnern zu halten, um eine Terminverschiebung auf Kulanz oder die Ausstellung eines Gutscheins zu ermöglichen, ohne das Stornokosten oder Umbuchungsgebühren anfallen.
Ausfall durch technischen Defekt
Events und Bootstouren, bei denen z.B. bestimmte Fahrzeuge, bestimmte technische Einrichtungen und Techniken oder bestimmte Personen, Künstler, Bands, Rahmenprogramme inhaltlich beschrieben wurden und diese am Tag der Teilnahme für das Erlebnis nicht zur Verfügung stehen, behalten sich MS Partyboot Deutschland GmbH und die Partner das Recht vor, nach Möglichkeit entsprechenden, gleichwertigen oder minderwertigen oder höhenwertigen Ersatz zu stellen oder – sollte dies nicht möglich sein – den Termin auch kurzfristig abzusagen bzw. zu verschieben. Der Vertrag/ Gutschein/ Ticket behält in diesem Fall seine Gültigkeit.
Weitergehende Ansprüche gegen MS Partyboot Deutschland GmbH z.B. Schadensersatzansprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, etc.) sind für den Fall der Stellung gleichwertigen Ersatzes oder der Absage des Erlebnisses jedoch ausgeschlossen.
Teilnahmebedingungen
– Der Kunde hat die Produktbeschreibung, Leistungsbeschreibung und Teilnahmebedingen zu lesen und zu verstehen bevor er ein Boot reserviert.
– Rauchen ist aufgrund der benzinbetriebenen Antriebsart nur in der Raucherzone auf dem Heck gestattet, wenn der Rauchende eine private Haftpflichtversicherung besitzt. Brandflecken müssen aufwendig beseitigt werden und sind vom Chartergast und seiner privaten Haftpflichtversichung zu bezahlen.
– Strassenschuhe und High Heels verkratzen das Boot und kommen daher in unsere Schuhbox. Saubere Bootsschuhe und flip-flops ohne Strassenschmutz sind erlaubt. In der kalten Jahreszeit halten wir Überschuhe bereit. Sneaker und Turnschuhe sind gestattet wenn diese eine saubere Sohle haben.
– Gäste die ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit von anderen gefährend oder den Sicherheitsanweisungen der Crew nicht folgen, werden unverzüglich von der Fahrt ausgeschlossen. Eine Rückerstattung erfolgt bei Fehlverhalten einzelner Gäste nicht.
– Müll darf nicht über Bord geworfen werden, Mülleimer stehen bereit. Müll für mitgebrachte Getränke und Essen muss vom Kunden im Mülleimer am Ufer entsorgt werden.
– Eine 1-Stündige Tour hat ca. 50 Minuten reine Eventzeit und eine 2-Stündige Tour hat ca. 110 Minuten reine Eventzeit, da die letzten 10 Minuten zum desinfizieren des Boot benötigt werden.
-Ein,- und Aussteigezeit, Verladen und einräumen des Proviant, organisatorisches und Begrüssung der Passagiere mit Sicherheitseinweisung (5Min.) sind Teil der Eventzeit.
– Zu spät kommen, Wartezeiten für fertig rauchen, auf Nachzügler warten, Gepäck oder Proviant verstauen, etc. gehen zu Lasten der Fahrtzeit. Das Boot teilt sich den Steg mit anderen Booten und hat ein Fahrplan. Sollte das Boot ablegen müssen um den Slot für ein anderes Boot frei zu machen, so geht die zusätzlich verlorene Zeit für das Manöver zu Lasten des Verursachers.
Altersbeschränkung
– Kinder & Teenager sind herzlich Willkommen. Falls Du unter 18 Jahre sind, ist die Mitwirkung des Erziehungsberechtigten erforderlich. Kinder kleiner 1,2 Meter müssen angemeldet werden, da eine Kinderschwimmeste organisiert werden muss.
Gefahren
– Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Gast hat einen Haftungsausschluss zu unterzeichnen. Der Bootsführer unternimmt alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und erteilt eine vollständige und detaillierte Sicherheitseinweisung zu beginn Tour. MS Partyboot Deutschland GmbH und seine Erfüllungsgehilfen, Partner, Mitarbeiter (Stewardess, Bootsführer, Crew ) haften nicht für verlorene und vergessene Gegenstände, unsachgemäß gelagerte elektronische Geräte wie Handys und feuchte Kleidungsstücke
– MS Partyboot Deutschland GmbH und seine Erfüllungsgehilfen, Partner, Mitarbeiter (Stewardess, Bootsführer, Crew ) haften nicht für fahrlässige und grob fahrlässige Personenschäden (ausser Vorsatz).
Passagiere an Bord die Sicherheitsanweisungen nicht beachten und folgen, setzen sich folgenden Gefahren aus:
- Ertrinken
- Brüche
- Prellungen
- Schnittverletzungen
- abgetrennte Gliedmaßen
- Vogelschlag
-Die Fahrzeuge sind ausschließlich nach Aufforderung durch den Bootsführer zu betreten und zu verlassen. Es ist die vom Bootsführer vorgegebene Einstiegsvariante zu wählen. Jede andere Variante wie „irgendwie schnell auf´s Boot klettern“ ist verboten, weil das Risiko zwischen Bootskörper und Uferbefestigung/ Steg eingeklemmt zu werden groß ist.
– Den Anweisungen der Crew ist zuzuhören und unbedingt folge zu leisten, damit kein Gast zu schaden kommt.
– Gäste mit Rückenproblemen, OP´s, Schwangere mit Problemschwangerschaften, Passagiere mit Glasknochenkrankheiten, Handicap haben sich beim Captain/ Crew anzumelden.
Versicherungsschutz
Der Veranstalter MS Partyboot Deutschland GmbH schliesst jegliche Haftung für Sachschäden und Personenschäden (ausser bei Vorsatz) aus.
Die fahrzeugbezogene Bootshaftpflichtversicherung haftet für vorsätzlich verursachte Schäden und Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit im Rahmen der Sportboot Insassenversicherung bis 2 Mio EUR (z.B. absichtlicher Crash).
Haftungsausschluss
Jeder Passagier hat einen Haftungsausschluss zu Unterzeichen und stellt MS Partyboot Deutschland GmbH und seine Erfüllungsgehilfen frei.
Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet ausdrücklich durch seine Unterschrift auf jeglichen Rückgriff auf die Organisation, den Veranstalter, von im beauftragte Personen oder Erfüllungsgehilfen und auf Anrufung der ordentlichen Gerichte.
Chartervertrag
Der Kunde hat die Pflicht bei Übergabe des Fahrzeugs Vorschäden durch Sichtprüfung festzustellen und zu dokumentieren. Der Kunde hat an Bord zu bestätigen:
- das die Übergabe ordnungsgemäß erfolgt ist
- das Boot unbeschädigt ist und Sicherheitsausrüstung an Bord ist
- das die Sicherheitseinweisung erfolgt ist
- das Schwimmwesten angeboten wurden
- das die Einsichtnahme in die Binnenschifffahrtsordnung angeboten wurde
Schadensersatz für Onlinebewertungen
Vertragspartner sowie deren Gäste, Gruppenmitglieder, Teilnehmer etc. die es unterlassen Teilnahmebedingungen, Produktbeschreibung, Fahrzeit, Fahrzeugtyp, FAQ, AGB zu lesen oder die aufgrund ihrer kognitiven Fähigkeiten nicht in der Lage sind diese zu verstehen und in der Folge mit einer falschen Erwartungshaltung an Bord kommen oder aufgrund einer Falschannahme oder einer Fehleinschätzung eine Onlinebewertung abgeben, obwohl die Leistung voll erbracht wurde zahlen pauschal einen Schadensersatz von 1.000,- EUR für den Imageschaden pro Bewertung.
Eine Imageschaden entsteht auch wenn der Bewertende:
- die Fahrt nicht antritt (NO SHOW) und die Regelung Stornokosten bewertet
- Keine freien Startzeiten verfügbar sind und der Vertragspartner behauptet wir hätten sein Geburtstag ruiniert od. vergleichbares
- zu kurzfristig angefragt wird und kein Personal disponiert werden kann und der Auftrag nicht angenommen werden kann
- eine kostenfreie Absage abgelehnt wird weil die Sonne nicht scheint
- der Kundendienst z.B. für die unangenehme Botschaft (z.B. Ablehnung der Gruppe) bestraft wird obwohl die Antwortzeit unter 24 Stunden liegt und sich der Anbieter vorbehält bestimmte Startzeiten nicht an Männer JGA zu vergeben
Ein Imageschaden tritt bereits ein wenn die Bewertung nur kurz im Internet steht. Der Schadensersatz findet Anwendung für Vertragspartner und Gruppenmitgliedern gleichermassen, dh. der Vertragspartner (z.B. Gruppenleiter bei einem JGA) haftet für seine Gruppenmitglieder.
Der Vertragspartner, hat die Sorgfaltspflicht seine Gruppenmitglieder vorab über die AGB, Teilnahmebedingungen, Produktbeschreibungen, Dauer der Tour, Fahrzeugtyp, Ausstattung in Kenntnis zu setzen, sodass keine falsche Erwartungshaltung entstehen.
Der Veranstalter MS Partyboot Deutschland GmbH ist im Gegenzug bemüht AGB, Teilnahmebedingungen, Produktbeschreibung in leicht verständlicher Sprache, transparent und vollständig bereitzustellen und die Leistungen gemäß der Produktbeschreibung auszuführen.
Ein Schadensersatz für eine Onlinebewertung tritt nicht ein wenn die Bewertung berechtigt und vollständig ist. Dies unterliegt der freien Meinungsäusserung. Ob eine Bewertung berechtigt ist erfährt der Vertragspartner bei seiner Reklamation direkt an Bord oder direkt unter 0175777877 (beim Inhaber Cpt. Franky), der unverzüglich die Fakten prüft. Der Vertragspartner hat eine Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung seiner falschen Erwartungshaltung und Fehleinschätzung, da meistens Planungsfehler (zu spät kommen, alkoholisiert kommen, fehlender Plan B bei Unwetter, Unkenntnis das eine unverbindliche Terminanfrage keine zahlungspflichtige Reservierung ist, etc.) oder sonstigen phantasievollen Annahmen, wie die Praxis gezeigt hat.
Beispiel einer Falscheinschätzung: ein Kunde hatte rohe Weisswürstel mitgebracht und wollte, dass wir diese an Bord zubereiten – während einer 50 Min. Tour – obwohl Weisswürstel eine Brühzeit von 15-20 Min. haben und beaufsichtigt werden müssen – zumal wir keinen Topf oder Trinkwasserqualität an Bord haben.
Coronabedingte Absage
Bei einem staatlich angeordneten Kontaktverbot für private Gruppen von bis 10 Personen, am Standort Frankfurt am Main, kann der Kunde seine zahlungspflichtige Buchung ohne die Zahlung einer Stornogebühr absagen.
Für Zusatzangebote deren Leistungen nicht vom Partyboot erbracht werden wie z.B. Stripper/ in, Musiker, Cocktailshow, Weinprobe, DJ, etc. gelten die AGB des jeweiligen Anbieters.